Kompetenz ist die Fähigkeit
Wissen und Können zu verbinden.

Noch besser, wenn diese mit Vertrauen, Wertschätzung und Menschlichkeit einhergeht. Wir beraten und begleiten seit 70 Jahren sowohl internationale, im Börsenindex DAX gelistete Industrieunternehmen, als auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Einzelpersonen.

Wir verstehen unsere Arbeit als eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und legen Wert darauf, aktiv individuelle Lösungen für Ihre konkreten Bedürfnisse zu entwickeln.

Neben der juristischen Arbeit umfasst unsere Arbeit auch die Unterstützung bei strategischen Entscheidungen, die die Anmeldung, die Verwertung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten betreffen. Die Kompetenzen unseres Expertenteams decken dabei neben den einschlägigen juristischen Themen auch den gesamten klassischen Ingenieursbereich ab.

Schutz und Sicherheit für Ihre Idee.

Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit gewerblichen Schutzrechten an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke. Das Patentrecht ist das wohl bekannteste Teilrechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Darüber hinaus schützen das Marken-, Design-, Geschmacksmuster- oder auch Urheberrecht Ihr geistiges Eigentum. Unsere Leistungen im Überblick:

Anmeldung gewerblicher Schutzrechte

Sie haben eine schützenswerte Idee? Gewerbliche Schutzrechte schützen nicht nur Ihre Unternehmung, sie fördern auch die Innovation und Kreativität einer Volkswirtschaft. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen vor allem das Patent, das Gebrauchsmuster, das Design und die Marke.

Verwertung gewerblicher Schutzrechte

Ein Patent muss nicht durch den Erfinder selbst genutzt werden; es kann auch an Dritte lizensiert oder verkauft werden. Sie wollen Ihr geistiges Eigentum nicht selbst nutzen, es aber effektiv auf dem Markt verwerten? Sprechen Sie uns an.

Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte ist Sache des Rechtsinhabers. In der Regel verfolgt diese zwei Ziele: Einerseits das Stoppen konkreter Verletzungshandlungen, andererseits die Erwirkung eines Ausgleichs für entstandenen Schaden. Wir unterstützen Sie gerne.

Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Die Rechtsbeständigkeit eines Patents kann grundsätzlich sowohl mithilfe eines Einspruchs als auch mithilfe einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden. Ein Einspruch muss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegt werden, die Einreichung einer Patentnichtigkeitsklage ist unbefristet möglich.

Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers, der etwas erfunden hat. Wir beraten und vermitteln gerne bei diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ihre Expertise, unsere Schwerpunkte.

Gewerbliche Schutzrechte sind die Grundlage nachhaltigen Unternehmenserfolgs und sichern Sie gegen Ihren Wettbewerb ab. Aus diesem Grund bringen wir Sie ausschließlich mit dem Partner zusammen, der ein Experte auf dem technischen Gebiet Ihrer Innovation ist. Unsere Schwerpunkte aus dem Bereich der Technik und des Ingenieurwesens im Überblick:

Maschinenbau

 

Elektrotechnik

 

Robotik

 

Medizintechnik

 

Physik

 

Die Kanzlei – eine Erfolgsgeschichte
seit der frühen Bundesrepublik.

Die Wurzeln der Kanzlei Westphal, Mussgnug & Partner reichen zurück in das Jahr 1952. Damit ist sie fast so alt wie das 1949 neu gegründete Deutsche Patentamt, das zu diesem Zeitpunkt immer mehr an Bedeutung gewinnt. Während 1949 bei Neugründung der Behörde der Personalstab nur 423 Beschäftigte zählt, sind es 1951 bereits drei Mal so viele. Das Deutsche Patentamt platzt an seinem provisorisch eingerichteten Dienstsitz im Deutschen Museum in München aus allen Nähten. 1954 sind bereits über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und die Anmeldezahlen in den drei Schutzrechtsarten Patent, Gebrauchsmuster und Warenzeichen (seit 1995 „Marke“) nehmen rapide zu.

Beste Voraussetzung für eine der ersten überregionalen Sozietäten Deutschlands. Hans Westphal lässt sich 1952 als selbstständiger Patentanwalt in Villingen nieder. Als studierter Elektrotechniker und Prüfer beim Reichspatentamt in Berlin begleitet er als Patentanwalt nahezu von Beginn an das „deutsche Wirtschaftswunder“. 15 Jahre später tritt Klaus Westphal in die Fußstapfen seines Vaters und steigt in die Kanzlei mit ein, um gemeinsam die zunehmend umfangreichere Arbeit zu bewältigen.

Drei Jahre später wird die Kanzlei durch das Hinzukommen des dritten Partners, Dr. Otto Buchner, eine der ersten überörtlichen Sozietäten der Bundesrepublik Deutschland, denn Dr. Buchner behält seinen Kanzleisitz in München. 1976 schließt sich Dr. Bernd Mussgnug der Sozietät an und die Anwaltskanzlei Westphal, Mussgnung & Partner erhält ihren heutigen Namen.

1993 werden Dr. Peter Neunert und 1994 Robert Göhring als weitere Partner gewonnen, Bernhard Schmuckermaier und Michael Bickel schließen sich 2001 der Partnerschaft an. 2007 wird Dr. Stephanie Modrow Partnerin der Kanzlei. 2012 vergrößert sich das Team schließlich um Dr. Sebastian Schneider, 2019 geht Bernhard Schmuckermaier in den verdienten Ruhestand. Heike Bischof tritt seine Nachfolge an und wird Partnerin der Kanzlei. Dr. Clemens Rakenius wird 2022 Partner der Kanzlei, während Dr. Peter Neunert in den Ruhestand wechselt.