So werden Sie Patentanwalt

Nach dem Studium sofort Geld verdienen und gleichzeitig Vollgas in Sachen Karriere geben? Die Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/d) macht genau das möglich! Dabei sind Sie als Patentenanwaltsbewerbender bei Westphal, Mussgnug & Partner bestens aufgehoben.

Die Zusatzqualifikation deutscher/europäischer Patentanwalt (m/w/d) eröffnet Ihnen mehr als eine neue Perspektive: ein innovatives Karriereplus. Warum das so ist und wie wir Sie über alle vier relevanten Schritte hinweg bis zu Ihrem erfolgreichen Abschluss zum Patenanwalt begleiten, erfahren Sie hier:

Warum sollte ich Patentanwalt werden?
Die Kombination von Wissenschaft und Technik mit aktueller Rechtsprechung ist eine Möglichkeit, die die wenigsten Absolventen auf dem Schirm haben. Vorteile: Neben einer weiteren Karrierechance erhalten Sie bereits nach Ihrem Abschluss in unserer Kanzlei einen festen Arbeitsplatz, ein großzügiges Gehalt sowie finanzielle und zeitliche Unterstützung für alle Bereiche Ihrer Fortbildung.

Was genau macht ein Patentanwalt?
Als Patentanwalt beraten Sie Mandanten, die ihre Erfindung, ihren Markennamen oder ein bestimmtes Design gewerblich nutzen und anderen deren Verwendung verbieten möchten. Sie sind also aktiv daran beteiligt, wenn es darum geht, Innovationen und Ideen zu dem Erfolg zu verhelfen, den sie verdient haben.

Wie werde ich Patentanwalt?
Als Patentanwalt durchlaufen Sie zuerst ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Universität. Während der Ausbildung arbeiten Sie sowohl in der Kanzlei als auch beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht. Berufsbegleitend absolvieren Sie ein rechtswissenschaftliches Fernstudium. Nach der Abschlussprüfung erhalten Sie Ihre Zulassung als Patentanwalt.

Wie sieht die Ausbildung zum Patentanwalt genau aus?

Step 1: Ausbildung zum Patentanwalt

Voraussetzungen
Als Patentanwaltsbewerber müssen Sie eine technische Befähigung nachweisen. Diese gilt dann als erworben, wenn Sie nach dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer eine staatliche oder akademische Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Erfolg abgeschlossen haben. Eine Fachhochschule ist keine wissenschaftliche Hochschule im Sinne der Patentanwaltsordnung. Außerdem sollten Sie nach Möglichkeit ein Jahr praktische technische Tätigkeit abgeleistet haben. Diese Bedingung kann aber unter Umständen durch die bereits während des Studiums durchgeführten Industriepraktika erfüllt sein.
Für die Ausbildung muss darüber hinaus ein Zulassungsgesuch an den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts gerichtet werden.

Beginn und Dauer
Ihre Ausbildung beginnt an dem Tag, an dem wir, als Ihr Ausbilder, Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber melden. Die Ausbildung dauert bei uns, wie bei jedem anderen Patentanwalt, 26 Monate, nachdem Sie als Patentanwaltsbewerber gemeldet worden sind. Wenn Sie nahtlos in das darauffolgende Amtsjahr übergehen möchten, sollte der Beginn Ihrer Ausbildung dementsprechend gewählt werden. Aufgrund der angebotenen Starttermine des Amtsjahres seitens des DPMA/BPatG sollten als Meldezeitpunkte in diesem Fall der 1.04., der 1.08. oder der der 1.12. gewählt werden.

Inhalt
Die Ausbildung beim Patentanwalt soll neben dem Erwerb von Rechtskenntnissen vor allem dem Erwerb praktischer Erfahrungen bei deren Anwendung dieser dienen. Denn beim Beruf des Patentanwalts kommt es letztlich darauf an, dass die theoretischen Kenntnisse auch erfolgreich eingesetzt werden. Uns ist es deswegen wichtig, dass Sie von Anfang an Einblicke in die Tätigkeiten bekommen, die später Ihr Berufsleben bestimmen werden. Ein weiterer Teil der Ausbildung ist die monatliche Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einladungen dazu erhalten Sie mit Ihrer Zulassung zur Ausbildung. Hier erwerben Sie wesentliche Kenntnisse aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Diese Arbeitsgemeinschaften bestehen in der Regel aus Vorträgen, die die Patentanwaltsbewerber zu einem bestimmten Thema halten, sowie Fragen und Antworten zu den entsprechenden Themen. Neben der Ausbildung beim Patentanwalt absolvieren Sie zwei Jahre lang eine Ausbildung im allgemeinen Recht an einer Universität. Anerkannt wird bislang nur der von der Fernuniversität Hagen angebotene Studiengang “Recht für Patentanwälte”. Umgangen werden kann dieser Studiengang lediglich dann, wenn Sie bereits das erste juristische Staatsexamen haben.
Westphal, Mussgnug & Partner übernimmt, im Gegensatz zu anderen Kanzleien, Ihre Studienkosten sowie Ihre Aufenthaltskosten für die Präsenzphasen in Hagen bzw. für den Abschluss in München komplett.

Step 3: Ausbildung beim BPatG

Voraussetzungen
Wenn Sie die Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgreich absolviert haben, überweist Sie dessen Präsident an den Präsidenten des Patentgerichts.

Beginn und Dauer
Der Ausbildungsabschnitt beim Patentgericht schließt sich unmittelbar an die Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt an und dauert sechs Monate.

Inhalt
Der Präsident des Patentgerichts erstellt den Plan für die Ausbildung beim Patentgericht. In der Regel sind Sie verpflichtet, an einer bestimmten Anzahl von mündlichen Verhandlungen der Nichtigkeitssenate, des Gebrauchsmuster-Beschwerdesenates und des Juristischen Beschwerdesenates teilzunehmen. Auch Arbeitsgemeinschaften, die von einem Klausurenkurs begleitet werden, finden weiterhin statt.

Step 2: Ausbildung beim DPMA

Mit der Ausbildung am DPMA beginnt das so genannte Amtsjahr in München.

Voraussetzungen
Um am Amtsjahr teilnehmen zu können, müssen Sie das Fernstudium „Recht für Patentanwälte” abgeschlossen haben. Drei Monate vor Abschluss Ihrer Ausbildung zum Patentanwalt müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag auf Ausbildung beim Patentamt und beim Patentgericht stellen.
Wir bieten Ihnen gerne an, während des gesamten Amtsjahres weiterhin für uns tätig zu sein, nicht nur, um auch in diesem Jahr Einkommen zu erzielen. Dazu muss mit dem oben genannten Antrag lediglich eine Genehmigung auf eine Nebentätigkeit eingeholt werden, die vom Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes erteilt wird.

Beginn und Dauer
Die Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt dauert 2 Monate. Im Moment werden seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes bzw. des Bundespatentgerichts ausschließlich die folgenden Termine zum Start des Amtsjahres angeboten: der 1.02., der 1.06. sowie der 1.10.

Inhalt
Beim Deutschen Patent- und Markenamt werden Sie mit Aufgaben betraut, die normalerweise von Prüfern, nämlich Patent- und Markenprüfern, wahrgenommen werden. Diese können, je nach Prüfer, vor Ort oder auch von zu Hause aus erledigt werden. Darüber hinaus können Sie bereits jetzt an unterschiedlichen mündlichen Verhandlungen teilnehmen. Beim Deutschen Patent- und Markenamt werden verpflichtende Arbeitsgemeinschaften, die in Form von Lehrgängen stattfinden, abgehalten. Innerhalb dieser werden auch Klausuren geschrieben, die aber nicht in Ihre Endnote aus dem schriftlichen oder mündlichen Examen einfließen.

Step 4: Patentanwaltsprüfung

Voraussetzungen
Wenn Sie das Ziel der Ausbildung beim Patentgericht erreicht haben, kommt Step 4 und das Ende Ihrer Ausbildung naht. Vorab muss ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes gestellt werden. Dieser muss spätestens 2 Monate vor dem Monatsersten des beantragten Prüfungstermins gestellt werden. In dem daraufhin erteilten Zulassungsbescheid werden Ihnen die Termine für die schriftlichen Prüfungen mitgeteilt. Westphal, Mussgnug & Partner übernimmt für Sie die zu entrichtende Prüfungsgebühr, sofern Sie sich dazu entscheiden, auch nach Ihrer Ausbildung in unserer Kanzlei zu bleiben. Wovon wir natürlich stark ausgehen!

Inhalt
Die Patentanwaltsprüfung besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten, die an aufeinanderfolgenden Tagen geleistet werden. Mit der Verkündung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung ergeht dann die Einladung zur mündlichen Prüfung.

Ihre Zukunft als Patentwalt: Lassen Sie uns gemeinsam die Welt innovativer machen. Bewerben Sie sich jetzt.